DENKMALPFLEGE

Arbeitsschwerpunkt meines Büros ist die Beschäftigung mit Baudenkmalen und ganz allgemein dem Altbaubestand.

Hier ist zu unterscheiden:

Altbaubestand
Im nicht denkmalgeschützten Bestand steht die wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund. Gebäude erfahren im Laufe ihrer Standzeit häufig viele Anpassungen und Umbauten. Ganz nach den Nutzanforderungen und -Möglichkeiten.
Sofern es sich nicht um ein Denkmal handelt, und keine weiteren Satzungen dem entgegen sprechen, kann (im Rahmen des Baurechts) beliebig angepasst und modernisiert werden. Unter Umständen bestehen sogar gesetzliche Anpassungsauflagen, wie beispielsweise die Regeln der Energieeinsparverordnung oder die Fortschreibungen der Brandschutznormen.

Schönhagen, Amelither Straße 33: Vierständerbau als Untersuchungsobjekt Diplomarbeit (Peter Löhrer und Holger Mielich, Holzminden 2003)

Baudenkmal
Anders hingegen, wenn es sich um ein Denkmal handelt.
Hier steht die Bewahrung des Baudenkmals in seiner gewachsenen Materialität im Vordergrund.

„Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Bewahrung und Unterhaltung von Kulturdenkmalen erforderlich sind.“ (Quelle: Wikipedia.de, Abruf Februar 2020)

„Kulturdenkmale sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Im Rahmen des Zumutbaren sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ (Quelle: Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz § 1 – Grundsatz, 30.05.1978)

Bei Baudenkmalen besteht also eine Pflicht des Erhalts, die sich zuerst an den Besitzer richtet, aber danach auch die Gesellschaft anspricht.

Die Originalsubstanz ist das Denkmal.
Dieses Original gilt es zu erhalten. Nicht nachzubauen.

Instandhaltung
Die Originalsubstanz soll erhalten werden. Dazu ist dauernde Pflege und regelmäßige Wartung erforderlich.
Arbeiten an Bauteilen, welche die Denkmaleigenscahft begründen, sind bei tiefergehenden Arbeiten mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Dazu gehören z.B. regelmäßig Änderungen an der Farbfassung.

Instandsetzung
Bei Instandsetzungsarbeiten handelt es ich vorrangig um Reparaturen am Bestand, die teils durch fehlende Wartung, teils aber auch durch Abnutzung erforderlich sind. Ebenso gehören dazu Reparaturen wegen unvermeidbarer äußerer Einflüsse, wie beispielsweise Sturmschäden an Dächern.
Für Instandsetzungsarbeiten ist grundsätzlich eine Beteiligung der Denkmalbehörden erforderlich. Je nach Bundesland und betroffenen Bauteilen wird eine „Denkmalrechtrechtliche Bewilligung“ ausreichend sein.

Sanierung
Zur Originalsubstanz im modernen Denkmalbegriff gehören die prägenden Anpassungen im Laufe der jeweiligen Bauwerksgeschichte, bis in die jüngere Zeit.
Sanierungen sind insgesamt tiefgreifender als Instandsetzungen. Dazu gehören auch Rückbauten von denkmalentstellenden Ergänzungen. Ebenso Anpassungen gemäß den baurechtlichen Bestimmungen, wie Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche Fluchtwege, Ergänzung von Dämmungen etc..
Diese Arbeiten erfordern über die Abstimmung mit den Denkmalbehörden hinaus, vielfach eine Baugenehmigung.

Bei Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten bedürfen die Arbeiten grundsätzlich einer sachkundigen Vorbereitung. Teils sind vorab Untersuchungen erforderlich. Vorzustand und ausgeführte Arbeiten sind grundsätzlich zu dokumentieren.

Schönhagen, Amelither Straße 33: Bestandsaufnahme (Löhrer und Mielich, 2003)

Architektenleistungen in Denkmal und Altbaubestand
Die im einzelnen erforderlichen Arbeiten sind bei jedem Gebäude unterschiedlich. Gerne berate ich hierzu.

  • Grundlagenermittlung und Bauaufnahme
  • Planung und Abstimmung der Instandhaltungen und Reparaturen
    Koordinierung und Integration von Untersuchungen
  • Genehmigungsplanung, bei Bedarf Entwurfsplanung für Ergänzungen
    (Denkmalrechtliche Bewilligung und Bauanträge)
  • Kostenermittlung
  • Ausführungsplanung
  • Ausschreibung und Unterstützung bei der Vergabe
  • Bauleitung und Abrechnung
  • Dokumentation
Schönhagen, Amelither Straße 33: Holzzustandskartierung (Löhrer und Mielich, 2003)

Empfehlenswerte Heransgehensweise

  • Erstbegehung, Besprechung der Bauherrenanliegen
  • Bauzustandsuntersuchungen
    Je nach Erfordernis materialkundliche Untersuchungen,
    evtl. Einbindung von Restauratoren und Fachplanern
  • Einbindung der Denkmalbehörden
  • Maßnahmempfehlung und Kostenschätzung
  • Abstimmung mit allen Beteiligten
Schönhagen, Amelither Straße 33: Reparaturplanung Holz: auszutauschende Bauteile (Löhrer und Mielich, 2003)
Bildnachweis Titel:
Armerzaufbereitung am Bollrich, Rammelsberg Goslar: seit Jahren unsaniert (eingetragen in die Denkmalliste)
Architekt: Fritz Schupp 1950 – 1954